Bildungsurlaub

Was ist das überhaupt?

Arbeitnehmer:innen in NRW haben in der Regel einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, das heißt, auf eine bezahlte Freistellung nach dem AWbG für maximal fünf Tage zu Weiterbildungszwecken. Die Ansprüche aus zwei Jahren können im Vor- oder Rückgriff zusammengefasst werden.

Das AWbG erkennt Seminare u.a. der politischen und beruflichen Bildung, die bestimmten Kriterien genügen, als Bildungsurlaub an. Der Bildungsurlaub muss dabei keinen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz haben. 

Wir sind ein anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).

Im VHS-Programm 2024/2025 findet ein Bildungsurlaub Englisch mit dem Titel "A2 - Englisch in Alltag und Beruf" von Montag, den 24. März bis Freitag, den 28. März 2025 in Dülmen statt und der Bildungsurlaub Yoga mit dem Titel "Stressbewältigung mit Yoga" findet von Montag, den 18. August bis Freitag, den 22. August in Haltern am See statt.

Zudem bietet unsere VHS eine Studienfahrt zur politischen Bildung mit dem Titel "Leipzig und Sachsen - 35 Jahre Deutsche Einheit" vom 31. März bis 4. April an, die in Kooperation mit dem DEPB (Deutschland- und Europapolitisches Bildungswerk NRW) durchgeführt wird und ebenfalls als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Weitere Angebote in der Region zum Sprachenbereich können Sie dem Flyer "Sprachenbroschüre Emscher-Lippe" entnehmen.